Unsere Leistungen
Unsere Leistungen

Arbeitsrecht

Wir vertreten Unternehmen, deren Leitende Angestellte, Geschäftsführer, Gesellschafter und Organe in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtstreitigkeiten. Darüber hinaus stellt die Schnittstelle des Arbeitsrechts zum Gesellschaftsrecht sowie das sog. transaktionsbegleitende Arbeitsrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Wir sind unabhängig, beharrlich und konsequent in der Vertretung Ihrer Interessen. Unsere Mandanten können eine hochqualifizierte fachliche Beratung und eine weit über das Übliche hinausgehende engagierte Wahrnehmung Ihrer Interessen erwarten.

Wir bieten Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung und Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere:

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Individual-Arbeitsrecht, insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen, Abmahnungen oder sonstigen arbeitsrechtlichen Sanktionen und insbesondere auch im Bereich der Vertragsgestaltung, z.B. Erstellung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Home-Office-Gestaltungen oder Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht sowie bei der gerichtlichen Abwehr und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Arbeitsgerichte: Konflikte sind unvermeidbarer Bestandteil arbeitsrechtlicher Verhältnisse. Wir scheuen uns nicht, diese für unsere Mandanten vor den Arbeitsgerichten auszutragen, sowohl betreffend die Durchsetzung als auch die Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Dabei setzen wir uns leidenschaftlich und beharrlich für die Rechte unserer Mandanten ein und zeigen uns gleichzeitig offen für pragmatische Lösungsansätze. Wir führen jährlich über 100 arbeitsgerichtliche Verfahren an allen Arbeitsgerichten in Deutschland und nehmen mittlerweile den Großteil der einem arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren vorgeschalteten Gütetermine per Videoverhandlung wahr – pragmatisch und effizient.

Kündigung: Wir beraten unsere Mandanten bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten und Folgen des Ausspruchs einer Kündigung und unterstützen diese bei der Ausarbeitung und Erstellung von Kündigungsschreiben sowie der rechtssicheren Durchführung der Anhörung des Betriebsrates. Wir prüfen die Wirksamkeit von Kündigungen, die unsere Mandanten erhalten oder aussprechen wollen, und beraten sie über die Voraussetzungen sowie die Beachtung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen.

Aufhebungsvertrag: Wir prüfen und erstellen für unsere Mandanten rechtssichere Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge und beraten unsere Mandanten über die Vor- und Nachteile sowie rechtlichen Fallstricke eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags, mit dem unsere Mandanten Arbeitsverhältnisse einvernehmlich beenden oder abwickeln können. Wir verhandeln für unsere Mandanten die Rahmenbedingungen, wie z.B. die Höhe der Abfindung, die Freistellung von der Arbeit, die Regelung von Wettbewerbsverboten oder die rechtssichere Abgeltung etwaiger Ansprüche.

Abfindung: Wir beraten unsere Mandanten über die Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung einer Abfindung, die diese bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag zu erwarten haben. Wir verhandeln gerichtlich und außergerichtlich für unsere Mandanten die bestmögliche Abfindungshöhe unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.

Vergütung: Wir beraten unsere Mandanten über alle vergütungsrelevanten Themen rund um das Unternehmen, insbesondere die Gestaltung oder Prüfung von Vergütungsvereinbarungen, die die Grundvergütung, eine erfolgsabhängige Vergütung, Bonus- oder Tantiemeansprüche, virtuelle Beteiligungen sowie Ansprüche auf Altersvorsorge regelt. Wir verhandeln für unsere Mandanten die Anpassung oder Erhöhung von Vergütungsansprüchen und machen diese geltend oder verteidigen diese.

Geschäftsführer: Wir beraten unsere Mandanten über Ihre Rechte und Pflichten als Geschäftsführer einer GmbH oder jeder anderen Gesellschaftsform. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung oder Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen sowie alle Fragen rund um Vergütung, Haftung, Befugnisse oder Abberufung. Wir verhandeln für unsere Mandanten die Konditionen einer einvernehmlichen oder streitigen Beendigung Ihres Dienstvertrages, wie z.B. die Höhe der Abfindung, die Freistellung von der Geschäftsführung oder die Regelung von Wettbewerbsverboten. Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei Konflikten oder Streitigkeiten mit den Gesellschaftern oder dem Aufsichtsrat vor dem Arbeitsgericht oder den Zivilgerichten.

Vertragsgestaltung: Wir prüfen und erstellen alle für die Unternehmen oder Arbeitsverhältnisse unserer Mandanten relevanten Vertragswerke, insbesondere Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Bonusgestaltungen, Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen, virtuelle Beteiligungen oder Home-Office-Vereinbarungen. Wir sind dank regelmäßiger Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung berücksichtigen alle gesetzlichen Anforderungen an die zu gestaltenden Vertragsklauseln.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Kollektiv-Arbeitsrecht, insbesondere allen Aspekten im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Wir verhandeln für Sie die rechtssichere Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, beraten Sie über die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sowie die Einhaltung der tarifvertraglichen Vorschriften. Dabei vertreten wir Sie bei Konflikten oder Streitigkeiten mit dem Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle.

Betriebsrat: Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, sowohl im Rahmen der betrieblichen Zusammenarbeit als auch im Rahmen von Konflikten mit dem Betriebsrat. Die Ausgestaltung von rechtssicheren Betriebsvereinbarungen, die Beratung rund um die kollektivrechtlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sowie die Ausgestaltung von Vertragswerken unter Berücksichtigung von tarifvertraglichen Vorschriften stellen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Dabei vertreten wir Sie bei Konflikten oder Streitigkeiten mit dem Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle.

Betriebsvereinbarungen: Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmerseite eines Unternehmens geschlossen. Wir prüfen und gestalten rechtssichere Betriebsvereinbarungen für unsere Mandanten und in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, insbesondere bezüglich Regelungsgegenstand, Form, persönlichem Geltungs- und zeitlichem Anwendungsbereich.

Mitbestimmungsrechte: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) überträgt dem Betriebsrat und Arbeitnehmern eine Reihe von Mitbestimmungsrechten in Unternehmen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit betrieblichen Mitbestimmungsrechten, insbesondere bei der rechtssicheren Einbindung des Betriebsrates in betriebliche Entscheidungen, die Durchführung von Anhörungen des Betriebsrates und einzelner Arbeitnehmer und der Verhandlungsführung mit dem Betriebsrat oder sonstigen Arbeitnehmergremien.

Tarifvertrag: Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei allen Fragestellungen rund um Tarifverträge. Tarifverträge können kraft Gesetzes oder qua vertraglicher Einbindung Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse haben. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere bei der Verhandlung von Tarifverträgen, der Einführung von Haustarifverträgen, der rechtssicheren Gestaltung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln oder der Auslegung und Anwendung von tarifvertraglichen Vorschriften.

Wir beraten unsere Mandanten über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Unternehmenskäufen, -verkäufen oder -umstrukturierungen, sowohl im Rahmen von Share-Deals als auch im Rahmen von Asset-Deals. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der arbeitsrechtlichen Due Diligence, der Verhandlung und Prüfung von Arbeitsverträgen oder bei der Gestaltung und Durchführung von Betriebsübergängen und beraten insbesondere über die jeweiligen Folgen für die Arbeitnehmer, die Betriebsräte oder die Geschäftsführer. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Ausarbeitung von Erwerberkonzepten und der arbeitsrechtlichen Begleitung von übertragenden Sanierungen.

Transaktionen: Ob Share-Deal, Asset-Deal, Umwandlung, Umstrukturierung oder übertragende Sanierung – wir beraten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um Unternehmenstransaktionen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten sowohl im Rahmen der Due-Diligence durch die Prüfung von bestehenden Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlichen Risiken als auch bei der Durchführung von Betriebsübergängen oder der Erstellung von Erwerberkonzepten.

Betriebsübergang: Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchführung von Betriebsübergängen im Bereich von Unternehmenstransaktionen, insbesondere Asset-Deals und übertragenden Sanierungen. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen sowohl darin, die Rechtsfolge eines Betriebsübergangs für unsere Mandanten zu vermeiden als auch darin, einen solchen Betriebsübergang rechtssicher zu gestalten und die Überführung der Arbeitsverhältnisse auf den neuen Rechtsträger zu begleiten. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten auch beim Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen.

Erwerberkonzept: Wir beraten unsere Mandanten in Bezug auf die Vorbereitung, Ausgestaltung und Durchführung von Erwerberkonzepten, insbesondere zu den Rechten und Pflichten während der Umsetzung des Erwerbsprozesses sowie Verhandlung und Erstellung der erforderlichen Vertragswerke unter Minimierung der möglichen Risiken.

Wir beraten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in insolvenznahen („distressed“) sowie Restrukturierungssituationen, insbesondere bei der Vorbereitung von Massenentlassungen und betriebsbedingten Kündigungen sowie bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Sozialplänen.

Betriebsbedingte Kündigungen/Massenentlassungen: Wir beraten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und dem Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen, sowohl im Rahmen von Stellenabbau im Einzelfall als auch bei Massenentlassungen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Sozialplänen und setzen die Rechte unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch.

Insolvenzverfahren: Wir begleiten unsere Mandanten bei der Durchführung von Insolvenzverfahren und den damit einhergehenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere Finanzierung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, Insolvenzgeld und Betriebsübergängen bei übertragenden Sanierungen.