Unsere Leistungen
Unsere Leistungen

Streitbeilegung und Prozessführung

corelegal übernimmt die Interessen seiner Mandantschaft, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten geht. Ebenso unterstützen und begleiten wir bei der Abwehr nicht berechtigter Ansprüche, sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in gerichtlichen Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

corelegal unterstützt und begleitet mit Umsicht und Nachdruck sowie Einfühlungsvermögen für die jeweilige Situation die Beilegung von rechtlichen Streitigkeiten möglichst in gütlichen Verfahren der Mediation. Hierbei legen wir Wert auf ein interessenorientiertes Vorgehen, damit rechtliche Streitigkeiten möglichst einer effektiven außergerichtlichen Konfliktlösung zugeführt werden. Im Bedarfsfall übernehmen wir die Anspruchsdurchsetzung auch in gerichtlichen Verfahren mit allen gegebenen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung im Sinne unserer Mandantschaft.

Bei der rechtlichen Vertretung außergerichtlicher Streitigkeiten legt corelegal dabei Wert auf eine bedarfsgerechte an den individuellen persönlichen Bedürfnissen und Interessen der Mandantschaft ausgerichteten Fallbearbeitung. Gemeinsames Ziel ist die möglichst effektive, kostengünstige und den Interessen der Mandantschaft am nächsten kommende Beilegung der rechtlichen Streitigkeit. Teil der außergerichtlichen Vertretung ist dabei bevorzugt auch eine Mediation zur gütlichen Streitbeilegung. Die außergerichtliche Konfliktlösung ist in der Regel einem langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Verfahren vorzuziehen, da es Ressourcen schont und in der Regel weit schneller zu interessengerechten Lösungen führt.

Sollten sich Streitfälle dennoch nicht außergerichtlich lösen lassen, so setzt corelegal die Interessen der Mandantschaft auch mit allen gegebenen rechtlichen Möglichkeiten vor den ordentlichen Gerichten durch. Hierbei umfassen die Leistungen von corelegal die Vertretung im gerichtlichen Erkenntnisverfahren bis zu einer etwaigen gütlichen gerichtlichen Einigung oder auch einem abschließenden Urteil in der Sache.

Sollte es im Einzelfall nötig sein, unabwendbare Nachteile für die Zukunft möglichst umfassend und schnell zu vermeiden, so übernimmt corelegal dabei gegebenenfalls auch die Sicherung von Ansprüchen seiner Mandantschaft in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.